AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.01.2010
1. Der Künstler ist frei in der Gestaltung seines Programms.
2. Speisen und Getränke sind für den Künstler
traditionsgemäß kostenlos. Die Kosten hierfür werden
vom Veranstalter getragen.
3. Dem Künstler ist eine Bühnenfläche von mindestens 3m
x 2m zur Verfügung zu stellen. Die Bühne ist vor Wind, Regen,
Kälte, direkter Sonneneinstrahlung und Tabakrauch zu schützen.
4. Der Veranstalter hat in unmittelbarer nähe zur Bühne einen Stromanschluss 220 V/16 A bereitzustellen.
5. Der Veranstalter hat die Auftragsbestätigung innerhalb von 3
Werktagen nach Erhalt an den Künstler zurückzusenden. Nach
Ablauf dieser Frist sind die Vertragsparteien nicht mehr an Ihre
Vereinbarungen gebunden. Der Vertrag erlischt somit.
6. Alle bei öffentlichen Veranstaltungen erforderlichen Meldungen
und Gebührenzahlungen, insbesondere an die GEMA, hat der
Veranstalter selbst vorzunehmen. Bußgelder, die durch
Nichtbeachtung der Meldepflicht entstehen können, gehen voll zu
Lasten des Veranstalters.
Für Hochzeitsfeiern fällt keine GEMA-Gebühr an!
7. Der Veranstalter erhält nach Ermessen des Künstlers
kostenlos Plakate DIN A 2 zur Bewerbung der Veranstaltung. Für den
Aushang ist grds. der Veranstalter verantwortlich. Insbesondere hat der
Veranstalter darauf zu achten, dass die Anbringung der Plakate nicht
gegen geltendes Recht verstößt. Für den korrekten
Aushang der Plakate übernimmt der Künstler keine
Verantwortung.
8. Der Veranstalter haftet für die Dauer der Veranstaltung
für Diebstahl, Sach- oder Personenschäden durch Dritte.
9. Feuereffekte und Nebelmaschinen können Rauch- und Feuermelder
auslösen. Im Zweifelsfall sind diese Warneinrichtungen für
die Dauer der Veranstaltung abzuschalten. Der Künstler
übernimmt dafür ausdrücklich keine Haftung.
10. Die vereinbarte Gage ist, soweit nicht anders vereinbart, noch am
Veranstaltungstag in bar auszuzahlen. Der Auftraggeber erhält
grds. eine Quittung. Firmen erhalten auf Wunsch eine gesonderte
Rechnung ohne MwSt. (Kleinunternehmereigenschaft).
11. Bei Nichterfüllung des Vertrages seitens des Veranstalters,
gilt eine Konventionalstrafe von 50 % der Gesamtgage als vereinbart
(höhere Gewalt ausgeschlossen). Bei Verhinderung des
Künstlers erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten aus
dem Vertragsverhältnis. Der Künstler behält sich vor,
für Ersatz zu sorgen.
12. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist 86830 Schwabmünchen.
